Autoversicherung Lexikon

Kleines Nachschlagewerk und Wörterbuch zur Kfz Versicherung für Pkw.

All Risk Versicherung

Der Begriff All Risk Versicherung entspricht einer Allgefahren Deckung, die in der Kfz Versicherung nur in der Kaskoversicherung vorkommen kann und so gut wie keine Anwendung findet.

Weiterführende Informationen zur All Risk Deckung.

Annahmezwang

Der Annahmezwang ist die Verpflichtung des Versicherers, Versicherungsanträge anzunehmen, wie er bspw. in der Kfz Haftpflichtversicherung besteht.

Weiterführende Informationen zum Annahmezwang.

Auslandsschadenschutz

Bei dem Auslandsschadenschutz handelt es sich um einer Erweiterung der Kfz Haftpflichtversicherung wie sie von einigen Versicherern – für den Fahrer als Unfallopfer im Ausland – angeboten wird.

Weiterführende Informationen zur Auslandsschadenschutzversicherung.

Bagatellschäden

Zu Bagatellschäden kann es im Leistungsbereich der Kfz Haftpflicht und Kaskoversicherung kommen, hierbei handelt es sich immer um Schäden mit geringer Schadenhöhe.

Weiterführende Informationen und Tipps bei Bagatellschäden.

B-Tarif

Der Beamten-Tarif hat heute nur noch in der Kfz Versicherung eine größere Bedeutung, der Beamtenrabatt wird dabei für alle Bestandteile der Kfz Versicherung und somit für die Haftpflicht und Kaskoversicherung gewährt.

Bezeichnung für einen Sondernachlass für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Üblicherweise muss zur Einstufung in den B-Tarif eine Bescheinigung des Dienstherrn für die Zuordnung zur Tarifgruppe B eingereicht werden.

Die B-Tarif Bescheinigung können Sie hier herunterladen:

B-Bescheinigung

Beitragsfrei mitversicherter Mehrwert

Bei dem beitragsfrei mitversicherten Mehrwert handelt es sich um mitversicherte Fahrzeugteile und Sonderausstattungen in der Kaskoversicherung.

Weiterführende Informationen zu beitragsfrei mitversicherten Mehrwerten.

Besondere Führerscheinregelung

Die Führerscheinregelung kommt meistens bei jungen Fahrern zum Einsatz die zwar ihre Fahrerlaubnis bereits schon einige Jahre besitzen aber bislang noch kein Fahrzeug auf ihren Namen versichert hatten.

Weiterführende Informationen zur Führerscheinregelung.

Besondere SF-Einstufung

In der Kfz Versicherung gibt es verschiedene besondere Einstufungen für die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse der Haftpflicht und Kaskoversicherung.

Weiterführende Informationen zur besonderen Schadenfreiheitsklassen-Einstufung.

Besondere Zweitwagenregelung

Bei der besonderen Zweitwagenregelung handelt es sich um die erstmalige Sondereinstufung in der Kfz Haftpflicht und Vollkaskoversicherung für einen Zweitwagen.

Weiterführende Informationen zur besonderen Zweitwagenregelung.

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist ein häufig vorkommender Begriff in der Versicherungsbranche. In der Kfz Versicherung wird dieser Begriff überwiegend in der Kfz Haftpflichtversicherung angewendet.

Weiterführende Informationen zur Deckungssumme.

Deckungszusage

Bei der Deckungszusage handelt es sich um die Gewährung von Versicherungsschutz. Sie wird häufig als vorläufige Deckungszusage bis zur Ausstellung des Versicherungsscheins und der Zustellung der Beitragsrechnung von Versicherern genutzt.

In der Kfz Haftpflichtversicherung erfolgt Sie bereits mit Ausgabe der eVB Nummer als Versicherungsbestätigung zur Fahrzeugzulassung und bei der Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko) häufig als vorläufige Deckungszusage im Rahmen der Antragsannahmebestätigung.

Elementarschäden

Elementarschäden haben in der Kaskoversicherung besondere Relevanz, zumal es um Beschädigungen am eigenen Fahrzeug durch bestimmte Naturgewalten geht.

Weiterführende Informationen zu Elementarschäden.

Elternregelung für Führerscheinneulinge

Insbesondere in der Kfz Versicherung kann für Fahranfänger und somit für junge Leute die von einigen Versicherern angebotene Elternregelung für Führerscheinneulinge sein, denn es geht hier um besondere Nachlässe für die erstmalige Versicherung des eigenen Autos.

Weiterführende Informationen zur Elternregelung für Führerscheinneulinge.

EVB

Die EVB Nummer hat in der Kfz Versicherung eine ganz besondere Bedeutung, denn ohne sie gibt es kein amtliches Kennzeichen von der Straßenverkehrsbehörde.

Ohne die elektronische Versicherungsbestätigung über den vorläufigen Versicherungsschutz, die bei der Zulassungsstelle durch eine vom Versicherer ausgestellte 7-stellige eVB-Nummer nachgewiesen werden muss, kann kein Fahrzeug zugelassen werden.

Fahrerunfall und Fahrerschutzversicherung

Bei der Fahrerunfall und Fahrerschutzversicherung handelt es sich um eine Erweiterung der Kfz Haftpflichtversicherung wie sie von einigen Versicherern für Autofahrer angeboten wird.

Weiterführende Informationen zum Fahrerunfall und Fahrerschutz.

Fahrzeughalter

Derjenige, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.

Ist der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer, so ist mit einem Beitragszuschlag von bis zu 30 Prozent zu rechnen.

Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel, so verzichten die Versicherer auf etwaige Zuschläge wenn das Fahrzeug auf den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner oder auf das eigene behinderte Kind zugelassen wird.

GAP Deckung

Die GAP Versicherung ist eine spezielle Erweiterung der Vollkaskoversicherung wie sie für finanzierte und geleaste Fahrzeuge von einigen Versicherern angeboten wird.

Weiterführende Informationen zur GAP Versicherung für finanzierte und geleaste Pkw.

Grüne Karte

Die Grüne Karte ist eine Versicherungsbescheinigung über den vorhandenen Haftpflichtversicherungsschutz bei Fahrten im Ausland.

Weiterführende Informationen über die Grüne Karte erhalten Sie hier

Haftpflicht

Als Haftpflicht bezeichnet man die Verpflichtung einem geschädigten Dritten, für den durch eigenes Verhalten entstandenen Schaden einzustehen.

In der Kfz Versicherung ist die Haftung des Fahrzeughalters gem. § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz für Personen- und Sachschäden, die sich aus dem Betrieb des Fahrzeugs gem. § 1 Abs. 2 StVG ergeben, von besonderer Relevanz.

Der Halter haftet für sämtliche Schäden, die sich aus dem Betrieb  des Kraftfahrzeugs ergeben. Hierzu gehören auch Schäden die durch verkehrsbeeinflussende Weise entstanden sind, bspw. Schäden die auf ein abgestelltes Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen zurückzuführen sind.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, die berechtigte Schadenersatzleistungen übernimmt und unberechtigte abweist.

In der Kfz Versicherung hat die Kfz Haftpflichtversicherung eine besondere Bedeutung, sie gehört zur Pflichtversicherung für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge.

Die Kfz Haftpflicht tritt für Schäden ein die sich aus einem Verschulden oder der Gefährdungshaftung (verschuldensunabhängige  Haftung) die sich aus der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs ergeben.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist neben der Kfz Haftpflichtversicherung ein weiterer Baustein der Kfz Versicherung.

Bei Kraftfahrzeugen werden Schäden am eigenen Fahrzeug bspw. durch Beschädigung oder Verlust aufgrund Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung von der Kaskoversicherung übernommen.

Zu unterscheiden sind Teilkasko und Vollkaskoversicherung. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Kaskovarianten ist daran auszumachen, dass in der Vollkasko auch eigenverschuldete Schäden sowie Schäden durch unbekannte Dritte (bspw. Sachschäden durch Vandalismus oder Fahrerflucht) nur im Rahmen einer Vollkaskoversicherung gedeckt sind. Die Leistungen der Teilkasko sind dabei immer genereller Bestandteil der Vollkaskodeckung.

Ein weiterer Unterschied ergibt sich in der Tarifkalkulation der beiden Kaskosysteme: In der Teilkasko wird hauptsächlich die Regionalklasse – also der geltende Zulassungsbezirk des Halters – sowie die Typklasse des Fahrzeugs zur Preisfindung herangezogen.

Anders in der Vollkasko wo es ein separates SF-Klassen System – ähnlich der Kfz Haftpflichtversicherung – gibt welches überwiegend zur Preiskalkulation genutzt wird.

Kaufwertentschädigung

Bei der Kaufwertentschädigung handelt es sich um eine Erweiterung der Vollkaskoversicherung für Gebrauchtwagen.

Weiterführende Informationen zur Kaufwertentschädigung erhalten Sie hier.

Klauseln

Als Klauseln werden besondere Vereinbarungen in einem Versicherungsvertrag bezeichnet.

Auch in der Kfz Versicherung sind Klauseln in Form einer besonderen vertraglichen Vereinbarung üblich, sie kommen bspw. bei Sondereinstufungen oder bei der Werkstattbindung zum Einsatz.

Kollision mit Tieren

Bei der Schadenversicherung durch die Kollision mit Tieren wird häufig auch von einer Wildschadendeckung im Rahmen der Teilkaskoversicherung geredet, die je nach Versicherer und Tarif unterschiedlichen Versicherungsschutz bieten kann.

Weiterführende Informationen zur Teilkasko Wildschadendeckung erhalten Sie hier.

Kraftfahrzeugversicherung

Die Kraftfahrzeugversicherung umfasst in erster Linie die Kfz Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko) sowie den Schutzbrief.

Mallorca-Police

Die Mallorca Police wird von einigen Versicherern beitragsfrei und von anderen Versicherern gegen Beitragszuschlag in Ergänzung zur Kfz Haftpflichtversicherung angeboten.

Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland. Werden in einem Schadensfall Ansprüche gestellt, die über die (Mindest-)Versicherungssummen des Urlaubslandes hinausgehen, gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die darüber hinausgehenden Ansprüche bis zur hierfür vereinbarten Summe innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches aus.

Weiterführende Informationen zur Mallorcapolice erhalten Sie hier.

Marderbiss

Schäden durch Marderbiss können im Rahmen einer Kaskoversicherung - insbesondere in der Teilkaskoversicherung - beitragsfrei mitversichert sein oder gegen Zuschlag versichert werden.

Weiterführende Informationen zu Marderbissschäden erhalten Sie hier.

Neuwertentschädigung

Die Neuwertentschädigung ist eine spezielle Erweiterung der Vollkaskoversicherung für Neuwagen, wie sie häufig für Erstbesitzer von einigen Versicherern angeboten wird.

Weiterführende Informationen zur Neuwertentschädigung erhalten Sie hier.

Nutzungsausfall

In der Kfz Versicherung liegen Entschädigungen für Nutzungsausfall im Zuständigkeitsbereich der Kfz Haftpflichtversicherung.

Verkehrsopfer haben gegen den Unfallverursacher Anspruch auf Entschädigung des Fahrzeugausfalls während der Reparaturdauer oder der Wiederbeschaffungsdauer, sofern kein Mietfahrzeug beansprucht wird.

Der Tagessatz beträgt derzeit - abhängig vom Fahrzeugtyp - ca. 25,00 Euro bis 100,00 Euro.

Obliegenheiten

Bei den Obliegenheiten handelt es sich um die Verhaltensnormen für den Versicherungsnehmer und seine vertraglich festgelegten Pflichten.

Verstößt der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten, so kann der Versicherer im Schadenfall die Entschädigungsleistung kürzen oder ist sogar Leistungsfrei und nicht mehr zur Zahlung verpflichtet, dies gilt insbesondere bei Kaskoschäden (Teilkasko und Vollkasko).

Ombudsmann

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.

Bei Bearbeitungsfehlern kann der Ombudsmann helfen. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden.

Versicherungsombudsmann

Pflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist.

In der Kfz Versicherung ist die Kfz Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung für alle zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.

Prämie

Bei der Prämie handelt es sich um den vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Versicherungsbeitrag für den vom Versicherer gewährten Versicherungsschutz.

Kommt der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug der Erstprämie, so kann er den Versicherungsschutz auch rückwirkend verlieren.

Gerade in der Kfz Versicherung ist ein erlöschen der Kfz Haftpflichtversicherung besonders unangenehm, denn tritt der Versicherer vom Versicherungsschutz zurück muss er die Zulassungsbehörde hierüber unverzüglich informieren.

Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz droht wiederum die Zwangsstillegung des Fahrzeugs durch die zuständige Behörde.

Wird das Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung noch auf öffentlichen Wegen und Straßen gebraucht macht sich der Halter strafbar.

Aus diesem Grund sollte der Erstbeitrag zur Kfz Versicherung unbedingt innerhalb der ersten zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung auch bezahlt sein. Ansonsten kann es für den Halter nicht nur ziemlich unangenehm sondern vor allem auch sehr teuer werden.

Rabattretter

Der Rabattretter war häufig in der Kfz Haftpflicht und Vollkasko ein Vertragsbestandteil der aus den Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungstabellen entnommen werden konnte.

Weiterführende Informationen zum Rabattretter erhalten Sie hier.

Rabattschutz

Sowohl in der Kfz Haftpflicht als auch in der Vollkasko wird der Rabattschutz gegen Aufpreis von einigen Versicherern angeboten. Er übernimmt quasi die Aufgabe eines Rabattretters - den er weitestgehend abgelöst hat.

Weiterführende Informationen zum Rabattschutz erhalten Sie hier.

Schaden

Ein Schaden ist ein Ereignis, in dessen Folge jemand Einbußen z. B. an seinem Eigentum oder seiner Gesundheit erleidet.

In der Kfz Haftpflichtversicherung geht es insbesondere um Personen-, Sach- und Vermögensschäden die durch den Fahrzeuggebrauch anderen Personen zugefügt wurden.

In der Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko) wiederum um Sachschäden am eigenen Fahrzeug.

Schadenfreiheitsrabatt

Bei dem Schadenfreiheitsrabatt handelt es sich um einen Preisnachlass, den schadenfreie Autofahrer erhalten.

Schadenfreiheitsrabatte gibt es in der Kfz Haftpflicht und Vollkaskoversicherung.

Die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts ist in den Schadenfreiheitsklassen (SF Klassen) geregelt.

Für jedes Versicherungsjahr mit einem schadenfreien Vertragsverlauf gibt es eine bestimmte SF Klasse deren Prozentsatz dem Schadenfreiheitsrabatt entspricht.

Kunden die langjährig schadenfrei unterwegs sind zahlen so nur noch einen Bruchteil  des kalkulierten Grundbeitrags.

Bspw. nach 35 schadenfrei zurückgelegten Jahren nur noch 20% in der SF Klasse 35.

Schadenersatz

Schadenersatz ist nach gesetzlichen Haftpflichtregelungen immer zu leisten, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Der Schadenersatz soll die entstandenen Nachteile des Geschädigten ausgleichen.

In der Kfz Versicherung ist die Kfz Haftpflichtversicherung zum Ausgleich von Schadenersatzforderungen Dritter zuständig.

Schutzbriefleistungen

Der Schutzbrief steht für die organisatorische und organische Hilfe bei einer Panne oder einem Unfallereignis.

Schutzbriefversicherungen werden sowohl als separater Baustein der Kfz Versicherung gegen Zuschlag angeboten als auch beitragsfrei im Rahmen einer Haftpflicht oder Kaskoversicherung.

Weiterführende Informationen zum Schutzbrief erhalten Sie hier.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine Geldentschädigung für erlittene körperliche Verletzungen und gehört mit zu dem Bereich der Schadenersatzleistungen für die in der Kfz Versicherung wiederum die Kfz Haftpflichtversicherung zuständig ist.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung (SB) ist ein festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Kunde im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.

Selbstbeteiligungen sind in der Kfz Versicherung bei der Kaskoversicherung üblich.

Die üblichen Selbstbeteiligungen sind in der Teilkaskoversicherung 150 Euro SB und in der Vollkaskoversicherung 300 Euro SB je Schadenfall.

Die Selbstbeteiligung nimmt dabei direkten Einfluss auf den Beitrag.

Faustformel: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung umso günstiger der Preis.

Tarif

Der Tarif ist eine Bezeichnung für die verschiedenen Preisstaffeln der Versicherungsprodukte einer Versicherungsgesellschaft.

In der Kfz Versicherung gibt es - je nach Versicherer - entweder einen Standardtarif der individuell erweitert werden kann oder aber verschiedene Tarifvarianten mit einem festgelegten Basisschutz, einem klassischen Versicherungsschutz oder einem Tarif mit Komfort- oder Premiumschutz-Leistungen.

Die Leistungen der Basistarife sehen einen standardisierten Grundschutz vor und sind für preisbewusste Kunden eingeführt wurden.

Die klassischen Tarife stehen für ein ausgewogenes Preis-/Leistungsverhältnis und sind häufig im mittleren Preissegment zu finden.

Komfort und Premium Tarife bieten sicherheitsbewussten Kunden deutliche Mehrleistungen gegenüber dem branchenüblichen Standard und sind im oberen Preissegment angesiedelt.

Unabhängig ob es sich um preisbewusste oder sicherheitsorientierte Kunden handelt, durch die große Vielfalt der verschiedenen Tarifvarianten gibt es für jeden einen passenden Kfz Tarif.

Tarifzonen

Die Tarifzonen sind regional unterschiedliche Gefahrenzonen einzelner Versicherungsarten.

In der Kfz Versicherung ist die Tarifzone mit der Regionalklasse gleichzusetzten. Die Einstufung des Zulassungsbezirks in die Regionalklasse erfolgt anhand des Schadenverlaufs und der Schadenhäufigkeit.

Demnach hat auch der Wohnort direkten Einfluss auf den Preis der Kfz Versicherung.

Teileliste

Die Teileliste ist eine Liste der mitversicherten Fahrzeugteile im Rahmen der Kaskoversicherung.

Weiterführende Informationen zu beitragsfrei mitversicherten Teilen erhalten Sie hier.

Tierbiss

Schäden durch Tierbisse können im Rahmen einer Kaskoversicherung - insbesondere der Teilkaskoversicherung - beitragsfrei mitversichert sein oder gegen Aufpreis versichert werden.

Weiterführende Informationen zu Tierbissschäden erhalten Sie hier.

Totalschaden

Ein Totalschaden ist ein schwerwiegender Sachschaden, der nicht durch Reparatur behoben wird.

Aufgrund der zu erwartenden Reparaturkosten ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich.

Im Falle eines Totalschadens wird der Schaden auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines verbleibenden Restwertes abgerechnet.

Bei Fremdschäden ist für die Regulierung die Kfz Haftpflichtversicherung zuständig, bei einem Totalschaden des eigenen Fahrzeugs liegt die Zuständigkeit bei der eigenen Kaskoversicherung.

Typentarif

Der Typentarif ist ein Begriff aus der Kfz-Versicherung bei der sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des Fahrzeugmodells richtet.

Jedes Pkw Modell wurde einer bestimmten Typklasse zugeordnet die zur Beitragskalkulation herangezogen wird und direkten Einfluss auf den Preis hat.

Zur genauen Zuordnung wird die Herstellerschlüsselnummer und die Typschlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung genutzt.

Als Faustformel gilt: Je höher die Typklasse umso teurer wird die Kfz Versicherung.

Typklassenverzeichnis

Das Typklassenverzeichnis ist ein Verzeichnis mit allen Pkw Modellen und den dazugehörenden Typklassen. Es basiert auf den Herstellerschlüsselnummern der einzelnen Fahrzeughersteller und der Typschlüsselnummern der jeweiligen Fahrzeugmodelle.

Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung ist ein Vertragsbestandteil der Kfz Haftpflichtversicherung wie sie in einigen Tarifen angeboten wird.

Weiterführende Informationen zur Umweltschadenversicherung erhalten Sie hier.

Versicherungsantrag

Ein Versicherungsantrag ist ein Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages.

In der Kfz Versicherung kann die Antragsstellung sowohl in Schriftform auf Papier als auch in schriftloser Form auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung erfolgen.

Inzwischen überwiegt die elektronische Datenübermittlung und Datenverarbeitung in Form des Onlineabschlusses wie sie von mittlerweile fast allen Versicherern angeboten und forciert wird.

Dadurch entsteht sowohl für die Versicherer als auch für die Kunden ein geldwerter Vorteil.

Versicherer sparen Kosten durch einen direkten Vertriebsweg und viel geringerem Verwaltungsaufwand aufgrund der elektronischen Datenverarbeitung.

Kunden profitieren wiederum von günstigeren Preisen, die Versicherer ohne die Einsparungen bei Vertriebskosten und Verwaltungskosten nicht an ihre Versicherungsnehmer weitergeben könnten.

Versicherungsdauer

Grundsätzlich ist die Versicherungsdauer erst einmal die Zeit, während der ein Versicherungsvertrag besteht.

In der Kfz Versicherung beträgt die übliche Vertragslaufzeit ein Versicherungsjahr. Wie die Dauer des Versicherungsjahres gestaltet ist, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt.

Die überwiegende Mehrheit der Versicherer koppelt das Versicherungsjahr an das Kalenderjahr, so dass die Versicherungsdauer meistens mit dem laufenden Kalenderjahr – also am 31.12. – endet.

Ausnahmen bestätigen wie allgemein bekannt die Regel, so auch in der Kfz Versicherung. Bei einigen Versicherern – insbesondere bei Direktversicherern – ist das Ende des Versicherungsjahres in einem Jahr, so dass bei einem angenommenen Vertragsbeginn am 01.03. des laufenden Jahres der Vertrag am 01.03. des folgenden Jahres endet.

Bei beiden Varianten verlängert sich die Vertragsdauer stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern der Versicherungsvertrag nicht vom Versicherer oder Versicherungsnehmer fristgerecht gekündigt wird.

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist ein Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst.

Wird durch den Betrieb des Fahrzeugs ein Dritter geschädigt, so löst dass die Leistungspflicht der Kfz Haftpflichtversicherung aus.

Kommt es zu einem Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug so löst dieser Versicherungsfall die Leistungspflicht der Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko) aus.

Versicherungsort

Der Versicherungsort ist der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes.

In der Kfz Haftpflichtversicherung ist der räumliche Geltungsbereich gesetzlich geregelt, Versicherungsschutz besteht in allen europäischen Länder und den außereuropäischen Gebieten die der EU-Wirtschaftsgemeinschaft angehören, wie bspw. die kanarischen Inseln oder die Azoren.

Anders bei der Teilkasko oder Vollkaskoversicherung, für die Kaskoversicherungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen, so dass der Geltungsbereich der Kaskoversicherung je nach Versicherer und Tarif anders gestaltet sein kann.

Versicherungsschein

Der Versicherungsschein - auch Police genannt - ist eine Urkunde über den Versicherungsvertrag. Er gibt verbindliche Auskunft über die vertraglichen Vereinbarungen die zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer getroffen wurden.

Versicherer sind nach der Antragsannahme dazu verpflichtet dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein auszustellen. Üblicherweise geschieht dies in Textform und die Zustellung überwiegend – bis auf wenige Ausnahmen – in gedruckter Form auf dem Postwege.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme gibt Auskunft über den im Vertrag vereinbarten Höchstbetrag der Leistung. In der Kfz Versicherung und insbesondere in der Kfz Haftpflichtversicherung wird die Versicherungssumme auch häufig als Deckungssumme bezeichnet.

Für die Kfz Haftpflichtversicherung gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen, die der Versicherer im Schadensfall bereitstellen muss. Darüber hinaus werden in der Kfz Haftpflichtversicherung überwiegend pauschale Versicherungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden angeboten. Die Versicherungssumme für Personenschäden ist wiederum tariflich auf 8 – 15 Millionen je geschädigter Einzelperson begrenzt.

In der Kaskoversicherung wird die Versicherungssumme analog des Fahrzeugwertes festgelegt, so dass die Versicherungssumme bei einem Neuwagen dem Neuwert oder bei einem Gebrauchtwagen dem orts- und marktüblichen Widerbeschaffungswert entspricht.

Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer ist eine Steuer auf den Geldumsatz aus Versicherungsverhältnissen die vom Versicherer eingezogen und abgeführt werden muss.

In der Kfz Versicherung beträgt sie derzeit 19 Prozent in der Kfz Haftpflicht als auch Kaskoversicherung.

Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe ist eine Strafe, die ein Versicherungskunde zahlen muss, wenn er sich Preisnachlässe unrechtmäßig erschlichen hat.

In der Kfz Versicherung beispielsweise bei einem Rabatt für das Parken in der Garage, wenn gar keine Garage vorhanden ist.

Verzicht auf den Abzug "neu für alt"

Bei dem Verzicht auf den Abzug neu für alt handelt es sich um eine Klausel die in der Kaskoversicherung von einigen Versicherern zum Vorteil des Kunden angeboten wird.

Weiterführende Informationen zum Verzicht auf den Abzug neu für alt.

Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Bei dem Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine Klausel der Kaskoversicherung wie sie in einigen Tarifen zum Vorteil des Versicherungsnehmers angeboten wird.

Weiterführende Informationen zum Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Vorläufige Deckungszusage

Bei der vorläufigen Deckungszusage handelt es sich um die Gewährung von Versicherungsschutz im Rahmen eines vorläufigen Vertrages.

In der Kfz Versicherung wird die vorläufige Deckungszusage generell angewendet, insbesondere im Rahmen der Kfz Haftpflichtversicherung besteht bereits ab der Ausgabe der 7-stelligen EVB Nummer – Versicherungsbestätigung Nr. – durch den Versicherer vorläufige Deckung für den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz bei einer Neuzulassung oder auch Umschreibung auf der Straßenverkehrsbehörde.

In den Kaskoversicherungen wir die vorläufige Deckung häufig mit der Antragsannahmebestätigung für die beantragte Teilkasko oder Vollkaskoversicherung ausgesprochen. Dies geschieht überwiegend in Textform per E-Mail an den Versicherungsnehmer.

Werkstattbindung

Bei der Werkstattbindung handelt es sich um eine Klausel des Teilkasko und Vollkaskovertrages wie sie branchenüblich gegen einen Preisnachlass vom Kunden vereinbart werden kann.

Weiterführende Informationen zur Werkstattbindung.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens.

In der Kfz Versicherung leistet die Kfz Haftpflichtversicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes an den geschädigten Dritten.

Die Kaskoversicherung leistet wiederrum bei Versicherungsschäden am eigenen Fahrzeug bis zum Wiederbeschaffungswert der dem marktüblichen Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts am Wohnort des Versicherungsnehmers entspricht. Fahrzeugrestwerte werden auch in diesem Fall mit der Entschädigungsleistung verrechnet.

Die beliebtesten Kfz Versicherungen im Autoversicherung Vergleich

Die Tarife dieser Kfz Versicherer sind im Tarifrechner zum Versicherungsvergleich hinterlegt und nehmen am Preis- und Leistungsvergleich teil:

 

ADAC Fahrlehrer
ADCURI Garanta
Admiral Direkt Generali
AIG Europe Gothaer
AllSecur GVV
Alte Leipziger Hannoversche
AXA Hanse Merkur
AXA easy HDI
Badische Allgemeine Janitos
Barmenia KRAVAG
Barmenia Direkt Münchener Verein
Basler Nürnberger
BavariaDirekt Nürnberger Beamten
BGV ÖSA
Bruderhilfe Prokundo
Concordia Provinzial
Condor R+V
Confidon R+V24
Cosmos Direkt Signal Iduna
DA Direkt Sparkassen Direkt
DBV VHV
DEVK VÖDAG
DEVK VVaG Volkswohl Bund
Die Bayerische WGV
Direct Line WGV Himmelblau
ERGO Direkt Württemb. Gemeinde
Europa Württembergische
EUROPAgo WWK

 

Die Tarife dieser Kfz Versicherer sind im Tarifrechner zum Versicherungsvergleich hinterlegt und nehmen nur am Leistungsvergleich teil:

 

Aachen Münchener Mecklenburgische
Allianz Öffentliche
Asstel Öffentliche Oldenburg
Continentale Provinzial Rheinland
Debeka Rheinland
ERGO Saarland
Feuersozietät Sparkasse Sachsen
GHV Darmstadt SV Sparkassen
Helvetia Universa
Itzehoer VKB
Lippische Westf. Provinzial
LSH Zurich
Mannheimer

 

Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.

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