Die Kaskoversicherung umfasst die Beschädigung und Zerstörung durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z.B. Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse, Dachse, Marder).
Demnach sind Schäden durch einen Zusammenstoß z.B. mit Pferden, Rindern, Schafen davon nicht umfasst.
Einige Versicherer erweitern die Versicherung auch auf solche Schäden, die auf Grund eines Zusammenstoßes mit einem anderen Tier (z.B. mit Pferden, Rindern, Schafen oder Tiere jeder Art) entstanden sind.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
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