Hat ein Autofahrer bei langjähriger Schadenfreiheit (geringster Beitragssatz) einen Unfallschaden, den die Versicherung reguliert, wird der Versicherungsnehmer zwar in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft, der Beitragssatz bleibt aber unverändert.
Erst bei weiteren Schäden erfolgt eine Rückstufung mit der Folge einer Erhöhung des Beitragssatzes, so dass der Schaden unterm Strich für den Kunden beitragsneutral abgewickelt wurde.
In den neuen Tarifgenerationen ab 2014 ist dem Rabattretter keine Relevanz mehr zuzuschreiben, da dieser so gut wie gar nicht mehr angeboten wird und wenn doch, dann erst ab 35 schadenfreien Jahren.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.