Der Annahmezwang gilt für Zweiräder und Pkws bis zu 1t Nutzlast und nur für die Kfz Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen.
Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko) oder den Schutzbrief.
Die Aushändigung der eVB Nummer zur Versicherungsbestätigung des gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutzes können Versicherer von der Zahlung des Erstbeitrages abhängig machen.
Das wird häufig für unerwünschte Risiken praktiziert:
Der erste Jahresbeitrag ist dann per Vorkasse fällig!
Die Ausstellung der Versicherungsbestätigung und des Versicherungsscheins erfolgt erst nach Eingang des ersten Jahresbeitrages beim Versicherer.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.