Ist eine Neuwertentschädigung versichert, erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden, bei einer Zerstörung oder einem Diebstahl über den Wiederbeschaffungswert (Preis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben) hinaus den Neupreis des Fahrzeugs, sofern das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat.
Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadensereignisses aufgewendet werden muss.
Der Versicherer kann die Erstattung auch von anderen Umständen abhängig machen, wie z.B. dass der Versicherungsnehmer Ersteigentümer des Fahrzeugs ist oder dass die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen.
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