Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung handelt es sich um die geringste mögliche Versicherungssumme. Sie beträgt:
Oder 50 Mio. bzw. 100 Mio. Euro pauschal für Sach-, Vermögens- und Personenschäden je Schadensfall.
Bei den Pauschaldeckungssummen von 50 bzw. 100 Mio. Euro ist die Deckungssumme pro geschädigte Person je nach Tarif auf 8 bis 15 Mio. Euro begrenzt.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.