Bei einem selbst bzw. teilverschuldeten Unfall bzw. bei Unfällen durch höhere Gewalt kann der Fahrer keine Haftpflichtansprüche geltend machen.
Diese Lücke kann durch eine Fahrerunfall oder Fahrerschutzversicherung geschlossen werden, insbesondere, wenn kein privater Unfallschutz besteht.
Wichtig ist deshalb ob eine private Unfallversicherung existiert und die eventuellen Schäden bei Fahrerunfall abdeckt.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.