Kündigungen sollten immer schriftlich und nach Möglichkeit per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Beachten Sie bei der Kündigung unbedingt auf die Einhaltung der Kündigungsfristen.
Die ordentliche Kündigung erfolgt immer zum Ablauf des Versicherungsvertrages - in der Regel zum Ende des Kalenderjahres - mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
So das Sie in den meisten Fällen den Versicherungsvertrag bis zum 30.11. des laufenden Jahres kündigen müssen, um zum 01.01. des Folgejahres zu einer anderen Kfz Versicherung wechseln zu können.
Eine außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages ist möglich, wenn Ihr Kfz Versicherer einen Schaden reguliert hat oder die Versicherungsbeiträge erhöht.
Auch in diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ab der Annahme oder Ablehnung der Schadensübernahme oder dem Eingang der Beitragserhöhung.
Nennen Sie bei der außerordentlichen Kündigung immer den Grund warum Sie die Kfz Versicherung kündigen, da die Versicherungsgesellschaft ansonsten Ihr außerordentliches Kündigungsrecht nicht anerkennt und die ausgesprochene Kündigung als unbegründet zurückweist.
Ein Musterkündigungsschreiben für die Kfz Versicherung stellen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung.
Wenn Sie vorhaben die Kfz Versicherung zu wechseln, dann sollten sie vor dem Abschluss einer neuen Kfz Versicherung erst aktuelle Angebote von verschiedenen Anbietern einholen.
Hierzu eignet sich unser Versicherungsvergleich sehr gut, dieser gibt Ihnen Auskünfte über die Preise und Leistungen der aktuellen Angebote.
Nutzen Sie dazu gerne unseren Vergleichsrechner und ermittel Sie das mögliche Einsparpotenzial.
Sie profitieren von einer schlanken Abwicklung vom Angebot über den Antrag bis hin zur elektronischen Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde und können erhebliche Beiträge durch Sonderangebote und Sonderrabatte beim Onlineabschluss sparen.
Sollten Sie Ihr Kraftfahrzeug verkaufen oder aus anderem Grund nicht mehr besitzen, endet der Versicherungsvertrag auch ohne Kündigung mit der Umschreibung oder der endgültigen Außerbetriebsetzung (vormals endgültige Stilllegung) des Fahrzeuges.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.