Geregelt ist die Mindestdeckung im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz), insbesondere in der Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt bei Kraftfahrzeugen einschließlich der Anhänger je Schadensfall
Bei Kraftfahrzeugen, die der Beförderung von Personen dienen und mehr als neun Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, erhöhen sich diese Beträge für das Kraftfahrzeug unter Ausschluss der Anhänger gem. Abs. 2 der Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG.
Die aktuellen Angebote und Tarife der Kfz Versicherer sehen mittlerweile weitaus höhere Versicherungssummen in der Kfz Haftpflichtversicherung vor.
Eine unbegrenzte Versicherungssumme wie in früheren Zeiten gibt es zwar nicht mehr, dafür aber Versicherungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mit Deckelung der Höchstentschädigungsgrenzen wurden die Entschädigungsgrenzen je geschädigter Einzelperson angehoben, diese liegen aktuell bei 8 bis 15 Millionen Euro – je nach Tarif und Versicherer.
Große Preisunterschiede von der gesetzlichen Mindestdeckung zur erweiterten Deckung gibt es kaum. Die meisten Versicherer bieten diese hohen Versicherungssummen mittlerweile ohne Zuschlag an!
Bevor Sie eine Kfz Versicherung abschließen sollten Sie sich unterschiedliche Angebote von verschiedenen Kfz Versicherungen einholen.
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Nutzen Sie dazu gerne unseren Kfz Vergleichsrechner und ermitteln Sie vor dem Vertragsabschluss das mögliche Einsparpotential bei Ihrer Kfz Versicherung.
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Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.