Was wird für die Kfz Zulassung benötigt?

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Neuzulassung

Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate.
  • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Datenbestätigung im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Bei dieser Datenbestätigung handelt es sich um die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 FZV
  • Der Nachweis dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, ist bei der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung zu erbringen.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original vom Halter und vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • Alternativ: Eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder der Nachweis der Steuerbefreiung. Antrag auf Steuerermäßigung und Steuerbefreiung für Schwerbehinderte.

  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs.
  • Der Vordruck ist bei der zuständigen Stelle erhältlich.
  • Bei Erledigung durch Dritte zusätzlich
  • eine formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • Bei Firmen zusätzlich
  • ein Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) sowie deren Vollmacht.
  • Bei Vereinen zusätzlich
  • ein Vereinsregisterauszug und der Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht.
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich
  • die Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile und deren Ausweise.
  • Bei eingeführten Fahrzeugen zusätzlich
  • die EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC)
  • oder Datenbestätigung sowie den Kaufvertrag, die Rechnung und den Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EG-Ländern).

Wiederzulassung

Nach einer Außerbetriebsetzung eines bisher in ihrem Zulassungsbezirk zugelassenen Fahrzeugs kann derselbe Fahrzeughalter das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren wieder für sich zulassen. Dabei muss jedoch eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) nachgewiesen werden.

Die Wiederzulassung kann grundsätzlich nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen!

Der Halter kann die Wiederinbetriebnahme auch durch einen schriftlich bevollmächtigten beantragen, dieser muss jedoch eine vom Halter und ggfls. Kontoinhaber unterschriebene Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer vorlegen.

Notwendige Unterlagen

Dafür steht ein Vordruck zur Verfügung der in allen Finanzämtern und Zulassungsbehörden ausliegt.

Umschreibung eines stillgelegten Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV
  • Gültiger Personalausweis
  • Oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) zusammen mit dem Reisepass des künftigen Fahrzeughalters.
  • Ein amtliches Dokument aus dem das Vorhandensein einer gültigen Abgas- und Hauptuntersuchung hervorgeht.
  • Z.B. Abmeldebescheinigung, Fahrzeugschein, ASU-Bericht, HU-Bericht oder die Kennzeichen.
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer zu einem Konto des Halters
  • Oder Verzichtserklärung des Finanzamtes auf eine Einzugsermächtigung oder Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen über eine Kfz-Steuerbefreiung. Antrag auf Steuerbefreiung und Steuerermäßigung für Schwerbehinderte.
  • Zusätzlich bei Firmen
  • Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung
  • Zusätzlich bei Bevollmächtigten
  • Eine vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung.
  • Eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters nach der dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

Dafür steht ein Vordruck zur Verfügung, der in allen Finanzämtern und Zulassungsbehörden ausliegt, wie auch die Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer.

Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs in ihrem Zulassungsbezirk

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV
  • Gültiger Personalausweis
  • Oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) zusammen mit dem Reisepass des künftigen Fahrzeughalters.
  • Zusätzlich bei Firmen
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Ein amtliches Dokument aus dem das Vorhandensein einer gültigen Abgas- und Hauptuntersuchung hervorgeht..
  • Abmeldebescheinigung, Fahrzeugschein, ASU-Bericht, HU-Bericht oder die Kennzeichen.
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer zu einem Konto des Halters oder Verzichtserklärung des Finanzamtes auf eine Einzugsermächtigung.
  • Oder Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen über eine Kfz-Steuerbefreiung. Antrag auf Steuerbefreiung für Schwerstbehinderte.
  • Schriftliche Vollmacht wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst zulassen

Der Bevollmächtigte muss eine vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsbehörde vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

Dafür steht ein Vordruck zur Verfügung, der in allen Finanzämtern und Zulassungsbehörden ausliegt, wie auch die Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer.

Umschreibung eines stillgelegten Fahrzeugs in ihrem Zulassungsbezirk

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV
  • Personalausweis
  • Oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) zusammen mit dem Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
  • Bisherige(s) Kennzeichenschild(er), soweit vorhanden
  • Zusätzlich bei Firmen
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Ein amtliches Dokument aus dem das Vorhandensein einer gültigen Abgas- und Hauptuntersuchung hervorgeht.
  • Z.B. Abmeldebescheinigung, Fahrzeugschein, ASU-Bericht, HU-Bericht oder die Kennzeichen.
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer zu einem Konto des Halters
  • Oder Verzichtserklärung des Finanzamtes auf eine Einzugsermächtigung oder Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen über eine Kfz-Steuerbefreiung. Antrag auf Steuerbefreiung.

Umschreibung eines zugelassen Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV
  • Gültiger Personalausweis
  • Oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) zusammen mit dem Reisepass des künftigen Fahrzeughalters.
  • Bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • Zusätzlich bei Firmen
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Ein amtliches Dokument aus dem das Vorhandensein einer gültigen Abgas- und Hauptuntersuchung hervorgeht.
  • Z.B. Abmeldebescheinigung, Fahrzeugschein, AU-Bericht, TÜV-Bericht oder die Kennzeichen.
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer zu einem Konto des Halters
  • Oder Verzichtserklärung des Finanzamtes auf eine Einzugsermächtigung
  • Oder Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen über eine Kfz-Steuerbefreiung
  • Schriftliche Vollmacht wenn Sie das Fahrzeug nicht selbst zulassen
  • Der Bevollmächtigte muss eine vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsbehörde vorlegen.
  • Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

Dafür steht der Vordruck KraftSt 11 b zur Verfügung, der in allen Finanzämtern und Zulassungsbehörden ausliegt, wie auch für die Kfz-Steuer Einzugsermächtigung und die Übergabeanzeige für die Zulassungsbehörde gem. § 13 Abs. 4 FZV - Fahrzeugzulassungsverordnung bei einem Fahrzeugverkauf.

Vor Neuzulassung oder Umschreibung erst vergleichen, dann zulassen!

Bevor Sie ihr neues Auto zulassen oder ihren neuen Gebrauchtwagen umschreiben lassen sollten Sie sich aktuelle Angebote von verschiedenen Versicherungen einholen.

Hierzu bietet sich unser Versicherungsvergleich an, dieser gibt Ihnen Auskunft über Preise und Leistungen der aktuellen Tarife von verschiedenen Versicherungen.

Nutzen Sie dazu gerne unseren Vergleichsrechner und ermittel Sie bevor sie einen Vertrag abschließen und ihr neues Fahrzeug zulassen das mögliche Einsparpotenzial.

Sie profitieren dabei von einer schnellen Abwicklung von der Angebotserstellung bis zum Abschluss.

Die Versicherungsbestätigung – eVB Nummer zur Zulassung erhalten Sie sofort nach dem Sie die Kfz Versicherung beantragt haben zum ausdrucken und per E-Mail.

Nutzen Sie unsere Sonderangebote mit hohen Rabatten und fahren Sie in Zukunft gut und günstig versichert.

Die beliebtesten Kfz Versicherungen im Autoversicherung Vergleich

Die Tarife dieser Kfz Versicherer sind im Tarifrechner zum Versicherungsvergleich hinterlegt und nehmen am Preis- und Leistungsvergleich teil:

 

ADAC Fahrlehrer
ADCURI Garanta
Admiral Direkt Generali
AIG Europe Gothaer
AllSecur GVV
Alte Leipziger Hannoversche
AXA Hanse Merkur
AXA easy HDI
Badische Allgemeine Janitos
Barmenia KRAVAG
Barmenia Direkt Münchener Verein
Basler Nürnberger
BavariaDirekt Nürnberger Beamten
BGV ÖSA
Bruderhilfe Prokundo
Concordia Provinzial
Condor R+V
Confidon R+V24
Cosmos Direkt Signal Iduna
DA Direkt Sparkassen Direkt
DBV VHV
DEVK VÖDAG
DEVK VVaG Volkswohl Bund
Die Bayerische WGV
Direct Line WGV Himmelblau
ERGO Direkt Württemb. Gemeinde
Europa Württembergische
EUROPAgo WWK

 

Die Tarife dieser Kfz Versicherer sind im Tarifrechner zum Versicherungsvergleich hinterlegt und nehmen nur am Leistungsvergleich teil:

 

Aachen Münchener Mecklenburgische
Allianz Öffentliche
Asstel Öffentliche Oldenburg
Continentale Provinzial Rheinland
Debeka Rheinland
ERGO Saarland
Feuersozietät Sparkasse Sachsen
GHV Darmstadt SV Sparkassen
Helvetia Universa
Itzehoer VKB
Lippische Westf. Provinzial
LSH Zurich
Mannheimer

 

Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.

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