Im Schadenfall erfolgt zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF Klasse).
Einige alte Versicherungsverträge beinhalten noch den sogenannten Rabattretter.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften galt der Rabattretter erst ab der Klasse SF 22 oder höher so die gängige Regelung nach den alten Versicherungsbedingungen.
Nach Einführung der neuen Tarife gemäß den Musterbedingungen des GDV wird der sogenannte Rabattretter in dieser Form nicht mehr angeboten.
Ab den in 2014 eingeführten und ab diesem Zeitpunkt geltenden neuen AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) ist der kostenlose Rabattretter so gut wie vom Markt verschwunden.
Einige wenige Ausnahmen gibt es zwar noch, jedoch setzen diese mindestens 35 schadenfreie Jahre und somit Klasse SF 35 voraus um einer beitragsneutralen Rückstufung im Haftpflicht oder Vollkaskoschadenfall zu entgehen.
Bei dem sogenannten „Rabattschutz“ wie er von einigen Versicherern angeboten wird handelt es sich um eine optionale Erweiterung für die Kfz Haftpflicht und/oder Vollkaskoversicherung die gegen Aufpreis vereinbart werden kann.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Vertrages wird im nächsten Versicherungsjahr zwar nicht weitergestuft wie bei einem schadenfreien Verlauf, jedoch entfällt die Zurückstufung in eine schlechtere SF Klasse.
Der Vertrag wird in derselben Schadenfreiheitsklasse wie im vergangenen Versicherungsjahr fortgeführt, so dass Beitragssatz bzw. Prozente unverändert fortgeführt werden und der eingetretene Schadenfall beitragsneutral bleibt.
Bei einem schadenbelasteten Vertragsverlauf kann der Rabattschutz nicht auf einen anderen Versicherer übertragen werden, so dass vor einem Wechsel der Versicherung genau zu prüfen ist ob sich ein Anbieterwechsel für den Versicherungsnehmer überhaupt auszahlt.
Vor dem Wechseln des Versicherers ist ein Versicherungsvergleich insbesondere bei einem schadenbelasteten Vertrag anzuraten.
Hierzu bietet sich unser Vergleichsrechner an, bei dem die Vorschadensituation bereits bei der Angebotskalkulation berücksichtigt wird, damit es nach dem Vertragsabschluss nicht zu bösen Überraschungen für den Kunden kommen kann.
Profitieren Sie von einem schnellen und einfachen Handling, vom Angebot bis zum Vertragsabschluss.
Die EVB Nummer als Versicherungsbestätigung für die Zulassungbehörde können Sie hier sofort nach dem Abschluss ausdrucken, zusätzlich erhalten Sie die Versicherungsnummer per E-Mail oder auf Wunsch auch per SMS. So steht auch einer schnellen Neuzulassung oder Umschreibung nichts im Wege!
Nutzen Sie unsere Sondertarife und sparen Sie zusätzlich mit extra Rabatten beim Onlineabschluss.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.