Schließen Sie einen Leasingvertrag für einen Neuwagen ab kommen Sie um den Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht herum. Der Leasinggeber wird Sie vertraglich verpflichten und Ihnen ggf. sogar die Höhe der maximalen Selbstbeteiligung in der Teilkasko und Vollkaskoversicherung vorschreiben.
Ansonsten hängt der Abschluss einer Teilkasko oder Vollkaskoversicherung ganz allein von Ihren persönlichen Sicherheitsbedürfnissen ab.
Hierzu sollten Sie sich folgende Grundsatzfrage stellen:
Wenn Reparaturkosten, ein Totalschaden oder ein Fahrzeugdiebstahl Sie finanziell nicht belasten können Sie auf eine Kaskoversicherung verzichten.
Das ist meistens bei älteren Fahrzeugen mit geringem Wert der Fall bei denen sich eine Instandsetzung nach einem Schadenfall nicht mehr lohnt oder wenn Sie in absehbarer Zeit vorhaben das Fahrzeug endgültig stillzulegen und zu verschrotten.
Ansonsten kann Sie nur eine Kaskoversicherung vor den finanziellen Folgen eines Unfallschadens oder einer Fahrzeugentwendung schützen!
Die Teilkaskoversicherung leistet bspw. bei Fahrzeugbeschädigungen durch Feuer hierzu gehören Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruch- und Fahrzeugdiebstahl, Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung, bei Wildschäden, insbesondere bei der Kollision mit dem sich in Bewegung befindenden Fahrzeug mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG § 2 Abs. 1) und Glasbruchschäden an der Fahrzeugverglasung wie sie häufig an der Windschutzscheibe durch Steinschlag auftreten.
Für Schäden die über den Teilkaskoschutz hinausgehen leistet die Vollkaskoversicherung, insbesondere bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen z.B. mit anderen verkehrsteilnehmenden Fahrzeugen oder bei Fahrzeugbeschädigungen durch Dritte wie sie häufig durch Vandalismus oder auch durch Fahrerflucht verursacht werden.
Für alle Fahrzeuge bei denen sich eine Reparatur nach einem Schadenfall noch lohnt ist mindestens der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ratsam.
Bei teuren Gebrauchtwagen sollten Sie auf die Teilkasko nicht verzichten und ggf. auch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung in Betracht ziehen.
Bei einem Neuwagen ist die Vollkaskoversicherung mindestens für die ersten drei Jahre immer ein sinnvoller Einschluss.
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