Wie erfolgt die Rückstufung im Schadensfall?

Für die Rückstufungen im Schadenfall gibt es keine einheitliche Regelung, die Versicherungsgesellschaften behandeln Rückstufungen aufgrund eines Schadens recht unterschiedlich.

Allgemeine Rückstufungspraxis

Prinzipiell ist nach Einführung der neuen Tarifgenerationen im Jahr 2014 nicht mehr davon auszugehen, dass die Rückstufung im Schadenfall geringer ausfällt wenn dem Vertrag bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse mit niedrigem Beitragssatz zu Grunde liegt.

Daher lässt sich nicht mehr daraus ableiten das bei einer geringen Schadenfreiheitsklasse mit einem hohen Beitragssatz die Rückstufung schwerwiegender für den Kunden ausfällt, als wie es bei der alten Tarifgeneration vor dem Jahr 2014 üblich war.

Rückstufung bei einem Kfz Haftpflichtschaden

So zum Beispiel im Kfz Haftpflichtschadenfall vom 07.07.2015 bei dem die Klasse SF 25 für 25 schadenfreie Jahre zu Grunde liegt, der zum Beginn des neuen Versicherungsjahres, in diesem Fall der 01.01.2016 in die SF Klasse 13 aufgrund des eingetretenen Schadens im Vorjahr eingestuft wird.

Der Beitragssatz in der Kfz Haftpflicht Klasse SF 25 betrug im Vorjahr 20 Prozent, der neue Beitragssatz in der Klasse SF 13 liegt wiederum bei 27 Prozent, so dass der Versicherungsnehmer als Schadenverursacher unter dem Strich 7 Prozent mehr Prämie für seine Kfz Haftpflichtversicherung zahlen muss.

Würde dieser Vertrag vor dem Schadeneintritt in der Schadenfreiheitsklasse 10 mit 30 Prozent geführt worden sein, so müsste der Kunde mit einer Rückstufung in Klasse SF 4 und einem Beitragssatz von 40 Prozent rechnen.

Das macht eine Mehrprämie von 10 Prozent zum vorherigen Beitragssatz aus. In der Differenz zum ersten Beispiel mit 25 schadenfreien Jahren jedoch nur noch 3 Prozent Mehrbelastung für Kunden mit nur zehn schadenfreien Jahren.

Keine Rückstufung bei Teilkaskoschäden

Bei Teilkaskoschäden gibt es generell keine Rückstufung, die Teilkaskoversicherung weist immer unabhängig vom Schadenverlauf einen Beitragssatz von 100 Prozent aus.

Denn ein Schadenfreiheitsklassensystem sieht die Teilkaskoversicherung nicht vor, vielmehr werden die Regionalklasse des Zulassungsbezirks und die Typklasse des versicherten Fahrzeugs zur Kalkulation der Teilkaskoprämie herangezogen.

Rückstufung bei einem Vollkaskoschaden

Das Schadenfreiheitsklassen System der Vollkaskoversicherung wird ähnlich dem SF Klassen System der Kfz Haftpflichtversicherung geführt. Abweichend sind jedoch häufig die Prozente die als Beitragssätze der einzelnen SF Klassen zugewiesen werden.

Auch die Rückstufungstabellen der Vollkaskoversicherung können sich erheblich von den Rückstufungstabellen der Kfz Haftpflichtversicherung unterscheiden.

Rückstufungspraxis bei mehreren Schäden im Versicherungsjqahr

Was beide SFR Systeme gemeinsam haben ist, das ab drei eingetretenen Haftpflicht oder Vollkaskoschäden im laufenden Versicherungsjahr die Kfz Versicherung richtig teuer wird!

Bei drei Haftpflichtschäden in einem Jahr ist mit der Rückstufung in die Klasse M zu rechnen, der Beitragssatz liegt bei diesem Tarifbeispiel bei 150 Prozent in der Kfz Haftpflicht.

Drei Vollkaskoschäden in einem Jahr werden hier mit 111 Prozent in der Schadenklasse M geahndet die üblicherweise im nächsten Versicherungsjahr zu Buche schlagen.

Vertragsdetails zur Rückstufung im Schadenfall

Für detaillierte Informationen zur Rückstufungspraxis ihres Vertrages müssen wir an dieser Stelle auf die für ihren Vertrag geltenden AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung) und den Anhängen – insbesondere die Schadenfreiheitsklassen der Kfz Haftpflicht und Vollkaskoversicherung und die Rückstufungstabellen für Haftpflicht und Vollkaskoschäden – verweisen.

Da es uns leider nicht möglich ist für über 300 Tarife mit unterschiedlichen SF Klassensystemen, sowie unterschiedlichen Rückstufungstabellen für die Haftpflicht und Vollkasko an dieser Stelle abzuhandeln und insbesondere diese fortlaufend mehrmals jährlich zu aktualisieren als auch ergänzt fortzuführen.

Die für Ihren Vertrag geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz Versicherung (AKB) wurden Ihnen vor dem Abschluss des Vertrages vom Versicherer ausgehändigt bzw. auf eine andere Art oder Weise zugänglich gemacht.

Insofern Sie diese nicht oder nicht mehr vorliegen haben so können Sie diese bei ihrem Versicherer anfordern oder alternativ bei ihrer Kfz Versicherung entsprechende Auskünfte einholen.

Nach dem Schadenfall erst vergleichen, dann wechseln!

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Nutzen Sie dazu gerne unseren kostenlosen Vergleichsrechner der Sie über aktuelle Preise unter Berücksichtigung der Vorschadensituation informiert.

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Die beliebtesten Kfz Versicherungen im Autoversicherung Vergleich

Die Tarife dieser Kfz Versicherer sind im Tarifrechner zum Versicherungsvergleich hinterlegt und nehmen am Preis- und Leistungsvergleich teil:

 

ADAC Fahrlehrer
ADCURI Garanta
Admiral Direkt Generali
AIG Europe Gothaer
AllSecur GVV
Alte Leipziger Hannoversche
AXA Hanse Merkur
AXA easy HDI
Badische Allgemeine Janitos
Barmenia KRAVAG
Barmenia Direkt Münchener Verein
Basler Nürnberger
BavariaDirekt Nürnberger Beamten
BGV ÖSA
Bruderhilfe Prokundo
Concordia Provinzial
Condor R+V
Confidon R+V24
Cosmos Direkt Signal Iduna
DA Direkt Sparkassen Direkt
DBV VHV
DEVK VÖDAG
DEVK VVaG Volkswohl Bund
Die Bayerische WGV
Direct Line WGV Himmelblau
ERGO Direkt Württemb. Gemeinde
Europa Württembergische
EUROPAgo WWK

 

Die Tarife dieser Kfz Versicherer sind im Tarifrechner zum Versicherungsvergleich hinterlegt und nehmen nur am Leistungsvergleich teil:

 

Aachen Münchener Mecklenburgische
Allianz Öffentliche
Asstel Öffentliche Oldenburg
Continentale Provinzial Rheinland
Debeka Rheinland
ERGO Saarland
Feuersozietät Sparkasse Sachsen
GHV Darmstadt SV Sparkassen
Helvetia Universa
Itzehoer VKB
Lippische Westf. Provinzial
LSH Zurich
Mannheimer

 

Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.

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