Eine Musterkündigung können Sie hier kostenlos herunterladen:
Eine außerordentliche Kündigung ist im Schadenfall möglich, also dann wenn Ihre Kfz Versicherung einen Schaden reguliert hat.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht ebenfalls wenn Ihre Kfz Versicherung die Beiträge erhöht. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme oder Ablehnung der Schadenzahlung bzw. nach Eingang der Benachrichtigung zur Beitragserhöhung.
Eine kostenlose Musterkündigung finden Sie hier:
Ein weiterer Grund für die Vertragsbeendigung ist, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder aus einem anderen Grund nicht mehr besitzen. Dieser Risikowegfall muss dem Versicherer allerdings angezeigt werden.
Häufig geschieht dieses automatisch mit der vorübergehenden oder endgültigen Fahrzeug Stilllegung oder der behördlichen Umschreibung auf den neuen Eigentümer bzw. Ummeldung auf den neuen Besitzer. Das zuständige Straßenverkehrsamt übermittelt die Abmeldung oder Ummeldung auf elektronischem Weg an ihren bisherigen Versicherer.
Wird dem Versicherer von Seiten der Behörde eine vorübergehende Stilllegung des versicherten Fahrzeugs übermittelt, so wird dieser den Vertrag in eine Ruheversicherung umwandeln, so wie es die AKB – Allgemeine Bedingungen für die Kfz Versicherung – standardgemäß vorsehen.
Das bedeutet dass der Vertrag zwar ruht, jedoch weiterhin Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz Haftpflicht und Teilkaskoversicherung für bis zu 18 Monate noch besteht.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Ruheversicherung ist, dass das Fahrzeug sich auf einem privaten und eingefriedeten - d.h. eingezäunten bzw. nicht öffentlich zugänglichen - Grundstück befindet.
Haben Sie ihr Fahrzeug verkauft sollten Sie ihren Kfz Versicherer davon unbedingt in Kenntnis setzten, ansonsten besteht die Gefahr das der Vertrag als Ruheversicherung fortgeführt wird und weder eine Endabrechnung des Vertrages noch die Übernahme der schadenfreien Jahre auf einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer übertragen werden kann, wenn der Erwerber das Fahrzeug stilllegt und nicht ummeldet.
Darüber hinaus sollten Sie bei einem Fahrzeugverkauf die für Ihren Wohnort zuständige Zulassungsbehörde über die Fahrzeugübergabe informieren so wie es die Fahrzeugzulassungsordnung – kurz FZV – in § 13 Abs. 4 vorsieht.
Ein entsprechendes Formular können Sie hier herunterladen:
» Übergabeanzeige für die Zulassungsbehörde
Es besteht aus zwei Teilen, einem für die Zulassungsbehörde und einem für das Hauptzollamt welches für den Einzug und die Erstattung der Kfz-Steuer zuständig ist.
Haben Sie ihr Fahrzeug verkauft und wollen ihr neues Auto zulassen oder ihren neuen Gebrauchtwagen ummelden sollten Sie vor der Anmeldung aktuelle Angebote von verschiedenen Versicherern einholen.
Hierzu bietet sich unser Versicherungsvergleich an, der Ihnen Auskunft über Preise und Leistungen der aktuellen Tarife gibt.
Nutzen Sie dazu gerne unseren Vergleichsrechner und ermittel Sie ihr Einsparpotenzial.
Profitieren Sie von einer schnellen und einfachen Abwicklung vom Angebot über den Antrag bis hin zur Versicherungsbestätigung – eVB Nummer für die Zulassungsstelle und sparen Sie Beiträge durch Sondertarife und Sonderrabatte beim Onlineabschluss.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.