Zwar tolerieren die meisten Kfz Versicherer regelmäßig Überschneidungszeiträume zwischen 7 bis 14 Tage ohne dass es zu einem Schadenfreiheitsklassen bzw. Rabattverlust des neu zugelassenen Wagens kommt, jedoch stehen Sie als Verkäufer ihres Vorfahrzeugs für die Prämie bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung oder der Umschreibung auf den neuen Besitzer gerade.
Gleiches gilt für die von der Zollbehörde erhobene Kraftfahrzeug-Steuer.
Aus diesem Grund sollten Sie den Fahrzeugverkauf umgehend ihrem bisherigen Versicherer als auch der Straßenverkehrsbehörde in ihrem Zulassungsbezirk anzeigen um versicherungs- und steuerrechtliche finanzielle Nachteile zu minimieren.
Nutzen Sie hierfür gerne die Übergabeanzeige für die Zulassungsbehörde gem. § 13 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung bei einem Fahrzeugverkauf.
Zwar benötigt der Erwerber ggf. ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung in seinen Zulassungsbezirk, jedoch überwiegen ihre Vorteile als Verkäufer, denn nur so können Sie Ihre Haftung aus steuer- und versicherungsrechtlicher Sicht ausschließen und vermeiden die Gefahr einer Rückstufung und Rabattverluste aufgrund eines Schadens durch den Erwerber mit dem noch auf Sie zugelassen Wagen.
Auch eine zeitliche Überschneidung zwischen dem Verkaufsdatum und der Neuzulassung oder Umschreibung des neuen und alten Fahrzeugs ist so vollkommen ausgeschlossen. Außerdem vermeiden Sie so die Gefahr ihren neuen Wagen nach Fristablauf noch zwischenzeitlich teurer versichern zu müssen wenn die Außerbetriebsetzung oder Umschreibung des verkauften Fahrzeugs auf sich warten lässt weil der Käufer die Ummeldung unberechtigter Weise hinauszögert und der Schadenverlauf aus diesem Grund noch nicht auf den neuen Wagen übertragen werden kann.
Sind über einen längeren Zeitraum zwei Pkw auf Sie versichert weil der Erwerber ihres alten Fahrzeugs die Umschreibung auf seinen Namen versäumt hat, so wird ihr neuer Wagen für diese zeitliche Überschneidung als Zweitfahrzeug behandelt und dementsprechend nach der Zweitwagenregelung des Versicherers eingestuft.
Überwiegend ist dann von einer Einstufung in die Klasse SF ½ auszugehen, je nach Versicherer und Tarif liegt der Beitragssatz in dieser Schadenfreiheitsklasse zwischen 65 und 75 Prozent in der Kfz Haftpflichtversicherung und zwischen 50 und 75 Prozent in der Vollkaskoversicherung insofern ein Vollkaskoschutz beantragt wurde.
Um jegliches Risiko von vorneherein auszuschließen sollten Sie vor dem Verkauf ihr Fahrzeug stilllegen bzw. eine Außerbetriebsetzung vornehmen.
Bevor Sie ihren neuen Pkw zulassen oder ihren neuen Gebrauchtwagen umschreiben lassen sollten Sie sich aktuelle Angebote von verschiedenen Versicherungen einholen.
Hierzu bietet sich unser Versicherungsvergleich an, dieser gibt Ihnen Auskunft über Preise und Leistungen der aktuellen Tarife von verschiedenen Versicherungen.
Nutzen Sie dazu gerne unseren Vergleichsrechner und ermitteln Sie bevor sie einen Vertrag abschließen und ihren neuen Pkw zulassen die Einsparmöglichkeiten.
Profitieren Sie von einer reibungslosen Abwicklung von der Angebotserstellung bis zum Vertragsabschluss.
Die eVB - Versicherungsbestätigung Nummer zur Zulassung erhalten Sie sofort nach dem Sie die Kfz Versicherung beantragt haben zum ausdrucken und per E-Mail.
Nutzen Sie unsere Sondertarife und Extra Rabatte beim Onlineabschluss und fahren Sie in Zukunft nicht nur gut sondern auch günstig versichert.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.