Bei Vereinbarung einer Werkstattbindung muss das Fahrzeug im Falle eines Kaskoschadens in einer vom Versicherer festgelegten Partnerwerkstatt repariert werden.
Dadurch profitiert der Kunde von einem Sondernachlass auf die tariflich kalkulierte Kaskoprämie. Wird dies nicht eingehalten, kann der Versicherer Sanktionen erheben. Beispielsweise übernimmt die Versicherung nicht die vollen Kosten, sondern behält einen Abschlag zurück.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.