Verbirgt sich doch hinter dem Abzug neu für alt eine zusätzliche Selbstbeteiligung im Kaskoschadenfall für den Versicherungsnehmer.
Werden bei der Reparatur alte Teile gegen neue Teile ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, kann vor allem bei älteren Fahrzeugen eine Wertverbesserung eintreten.
Durch den Abzug "neu für alt" wird diese Wertverbesserung wieder ausgeglichen. Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechender Betrag (neu für alt) abgezogen, so dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Werkstattkosten alleine tragen muss.
Die Höhe des Abzugs richtet sich nach dem Alter und dem Grad der Abnutzung der ersetzten Teile bzw. der Lackierung.
Der Versicherer kann allerdings auf den Abzug "neu für alt" generell oder teilweise verzichten.
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