Beim Gebrauch eines Fahrzeugs kann es zu erheblichen Umweltschäden kommen. Das 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz verpflichtet den Verantwortlichen u.a. zu umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Voraussetzung für eine
Haftung nach dem Umweltschadensgesetz ist, dass der Schaden in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.
Einige Gesellschaften bieten einen Schutz vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz.
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