Mittlerweile reicht das amtliche Kennzeichen am Fahrzeug bei Fahrten im Ausland weitestgehend als Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz einer Kfz Haftpflichtversicherung aus.
Die Grüne Karte – auch internationale Versicherungskarte genannt – wird in allen Staaten der europäischen Union nicht mehr benötigt.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Auch bei Fahrten in die Schweiz, Norwegen, Monaco, Lichtenstein, Andorra und Island wird die Grüne Karte nicht mehr als Haftpflichtnachweis benötigt.
Für Auslandsfahrten in Italien sollten Sie unbedingt die Grüne Karte mitführen. Da in Italien die Grüne Karte im Einzelfall immer noch bei Eintritt eines Schadens verlangt werden kann.
In den Balkanstaaten Russland, Türkei, Ukraine und Weißrussland ist die Grüne Karte bei der Einreise Pflicht.
Im Kosovo wird die Grüne Karte nicht anerkannt und ist deshalb nicht erforderlich.
Unabhängig vom Reiseland oder ob die Grüne Karte Pflicht ist, Sie sollten bei Auslandsfahrten stets die Servicekarte Ihres Kfz Versicherers und einen Europäischen Unfallbericht mitführen.
Den Europäischen Unfallbericht können Sie hier herunterladen und auszudrucken, die Servicekarte Ihres Versicherers sollten Sie bereits mit dem Versicherungsschein erhalten haben.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.