Überwiegend kann die GAP Versicherung für Leasingfahrzeuge im Rahmen der Vollkaskoversicherung vereinbart werden, darüber hinaus bieten einige Versicherer den Einschluss der GAP Deckung auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge über die Vollkaskodeckung mit an.
Im Fall eines Verlustes oder Totalschadens eines geleasten bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugs muss der Leasing- bzw. Kreditnehmer grundsätzlich die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an den Leasing- bzw. Kreditgeber zahlen.
Diese liegt aber oft über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von der Versicherung ersetzt wird.
Mit der GAP-Deckung wird diese Differenz ausgeglichen (gap = englisch: Lücke).
Ist also eine GAP-Deckung vereinbart, ersetzt der Versicherer bei Verlust oder Totalschaden des geleasten bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugs während der Laufzeit des Finanzierungsvertrages die Differenz zwischen dem Widerbeschaffungswert und der vertraglichen Restforderung.
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