Das gilt insbesondere für eintretende Kfz Haftpflicht- und Vollkaskoschäden, da – unabhängig von der Schadenhöhe – der Haftpflicht- und Vollkaskovertrag zu Beginn des darauffolgenden Versicherungsjahres mit Schäden des Vorjahres belastet wird.
Im Detail kommt es zu Abstufungen in den SF Klassen für die Haftpflicht und Vollkaskoversicherung, so dass der zu zahlende Beitragssatz steigt und sich der Versicherungsbeitrag erhöht.
Bis zu welcher Höhe es sich lohnt einen Haftpflicht oder Vollkaskoschaden selbst zu zahlen hängt von der aktuellen Schadenfreiheitsklasse und der für diesen Vertrag geltenden Rückstufungstabellen ab. Genaue Auskünfte hierzu können Sie bei ihrem Versicherer einholen.
Bagatellschäden in der Teilkasko oder Vollkaskoversicherung sind meistens bereits durch die üblichen Selbstbeteiligungen von 150 bis 600 Euro im Schadenfall ausgeschlossen.
Liegt die Schadenhöhe über dem vertraglich vereinbarten Selbstbehalt steht der Regulierung durch den Versicherer zu mindestens bei einem Teilkaskoschaden nichts entgegen, zumal es in der Teilkaskoversicherung weder Schadenfreiheitsklassen noch Rückstufungen nach einem Schadensfall gibt.
Ein Preisvergleich der Tarife von vorgenannten Versicherern ist daher nur für Kunden möglich die bereits eine Autoversicherung bei dem Versicherer haben oder für Interessenten denen ein Angebot zur Kfz Versicherung des Versicherers vorliegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis das aufgrund einer laufenden Tarifaktualisierung, technischer Probleme oder beschränkter Verfügbarkeit es passieren kann, dass einzelne Angebote und Tarife zur Kfz Versicherung vorübergehend nicht berechnet oder angezeigt werden können.